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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2019 - L 10 SB 151/17   

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https://dejure.org/2019,84922
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2019 - L 10 SB 151/17 (https://dejure.org/2019,84922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.12.2019 - L 10 SB 151/17 (https://dejure.org/2019,84922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Dezember 2019 - L 10 SB 151/17 (https://dejure.org/2019,84922)
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  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2019 - L 10 SB 151/17
    Diese umfassende Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. August 2015, B 9 SB 1/14 R, juris, Rn. 21) erforderlich, weil der Behindertenbegriff im Lichte des verfassungsrechtlichen und des UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbotes über den Wortlaut der VMG hinaus die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen gebietet.

    Anspruch auf den Nachteilsausgleich G hat danach über die Regelbeispiele von Teil D, Nr. 1 VMG hinausgehend auch der schwerbehinderte Mensch, der nach Prüfung des Einzelfalles aufgrund anderer Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion und die zumutbare Wegstrecke dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist (BSG, Urteil vom 11. August 2015, aaO, Rn. 19).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2019 - L 10 SB 151/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG fordert das Gesetz in §§ 228 Abs. 1 Satz 1, 229 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (bis Ende 2017: §§ 145 Abs. 1 Satz 1, 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) darüber hinaus, dass Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein muss und diese Behinderung dessen Gehvermögen einschränken muss (sog. doppelte Kausalität, Urteil vom 24. April 2008, B 9/9a SB 7/06 R, juris, Rn. 12).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2019 - L 10 SB 151/17
    Als ortsübliche Wegstrecke gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. Dezember 1987, 9a RVs 11/87, juris).
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